Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote und Verträge der Ameisenhaufen GmbH, FN 480218d,1170 Wien, Rechte Wienzeile 131/5 (im Folgenden nur „Ameisenhaufen“ genannt). Die Anwendbarkeit von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Ameisenhaufen gilt als ausdrücklich ausgeschlossen, so sie nicht ausdrücklich und schriftlich von Ameisenhaufen erklärt wurde.
2. Anbot – Vertragsabschluss
Der Vertrag mit Ameisenhaufen kommt durch Annahme eines Anbots zustande. Die Annahme des schriftlichen Anbots von Ameisenhaufen kann schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail erfolgen. Sollte der Vertragspartner von Ameisenhaufen ein schriftliches Anbot an Ameisenhaufen legen, kann Ameisenhaufen dieses auch durch faktische Erfüllung annehmen. Anbote von Ameisenhaufen werden so nichts Anderes im Anbot ausdrücklich festgehalten ist, freibleibend gelegt. Ameisenhaufen behält sich in diesem Fall ausdrücklich Änderungen der darin enthaltenen Angaben vor. Preislisten, Werbeeinschaltungen uä, seien diese online oder über Printmedien veröffentlicht, stellen kein annahmefähiges Anbot von Ameisenhaufen dar. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf schriftliche Aufforderung, alle angefragten Angaben über seine Identität, sowie seine Rechts- und Geschäftsfähigkeit durch Vorlage von amtlichen Dokumenten, wie beispielhaft Firmenbuchauszüge, Lichtbildausweise und Meldezettel, sowie den Nachweis für das Vorliegen seiner Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vorzulegen. Ameisenhaufen ist berechtigt, alle ihm vom Vertragspartner genannten Daten, insbesondere aber nicht ausschließlich seine Kreditwürdigkeit zu überprüfen. Sollte eine Vergebührung des Vertrages notwendig sein, ist diese alleine vom Vertragspartner zu tragen. Dies gilt für Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben im gleichen Maße. Allfällig notwendige Genehmigungen oder Bewilligungen, unabhängig, ob diese privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sind, die zum Betrieb bzw. der Nutzung der Leistungen von Ameisenhaufen notwendig sind, fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Vertragspartners. Dies umfasst in gleicher Weise die Erlangung sowie die Kostentragung. Ameisenhaufen ist berechtigt, vom Vertragspartner eine Anzahlung in branchenüblicher Höhe zu verlangen und wird in diesem Fall mit seiner Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang beginnen. Allfällige, durch einen verspäteten Zahlungseingang entstehenden Schäden des Vertragspartners sind alleine von diesem zu tragen.
3. Leistungsbeschreibung
Allgemeine Angaben von Ameisenhaufen, welche in Prospekten, Werbeeinschaltungen, Dokumentationen, Produkt- und Leistungsbeschreibungen oder ähnlichen getätigt werden, sind lediglich eine Beschreibung von Produkten und Leistungen und enthalten insbesondere keine Angaben über die genaue Beschaffenheit dieser Produkte und Leistungen. Die genaue Spezifikation der Produkte und Leistungen erfolgt ausschließlich in schriftlichen Angeboten und Verträgen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im konkreten an den Vertragspartner gerichteten Anbot. Dieser ist vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, welche er durch seine Unterfertigung auch ausdrücklich bestätigt. Allfällig danach auftretende Änderungswünsche werden zwischen den Vertragsparteien gesondert vereinbart. Bei Erweiterungen vom Leistungsumfang von Produkten oder Produktgruppen durch Ameisenhaufen wird der Auftraggeber nicht unbedingt verständigt. Eine Leistungserweiterung von Produkten oder Produktgruppen ohne Auftrag begründet keinen Anspruch auf Anpassung bestehender Verträge. Allenfalls kann gegen ein Aufgeld der Leistungsumfang für den Auftraggeber erweitert werden. Sollte sich im Zuge der Leistungserstellung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung faktisch oder rechtlich unmöglich ist, wird Ameisenhaufen dem Vertragspartner unverzüglich nachweislich darüber in Kenntnis setzen. Sollte der Vertragspartner die sich daraus ergebenden Mehrleistungen nicht bestätigen und beauftragen, ist Ameisenhaufen berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. Die bis zum Rücktrittszeitpunkt von Ameisenhaufen angefallenen vertragskonformen Arbeitsstunden, Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Vertragspartner entsprechend der vereinbarten und zur Anwendungen gelangenden Verrechnungssätze von Ameisenhaufen zu ersetzen. Der Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Einweisungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Auftrag des Vertragspartners und ausschließlich auf dessen Rechnung.
Ameisenhaufen erbringt seine Leistungen so nichts Anderes vereinbart wurde, in den eigenen Geschäftsräumen und innerhalb der normalen Arbeitszeit. Eine Leistungserbringung außerhalb dieser Zeiten oder an einem anderen Ort, erfolgt nur nach eigener Vereinbarung. In diesem Fall werden die Mehrkosten dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Ameisenhaufen ist in der Wahl seiner die Leistungen für den Vertragspartner zu erbringenden Mitarbeiter frei und berechtigt, Leistungen auch durch Dritte zu erbringen.
Der Vertragspartner wird dafür sorgen, dass seine organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz, so dieser als Erfüllungsort vereinbart wurde, so gestaltet sind, dass Ameisenhaufen möglichst ungestört seine Leistungen erbringen kann. Der Vertragspartner wird Ameisenhaufen unaufgefordert alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorlegen und Ameisenhaufen ohne Verzug von allen Vorgängen und Umständen informieren, die für die Erfüllung des Vertrages von Belang sind. Dies umfasst auch alle Unterlagen, Vorgänge und sonstigen Umstände, die nach Vertragsabschluss bekannt werden. Eine verspätete Information an Ameisenhaufen verlängert die Leistungsfristen von Ameisenhaufen entsprechend.
Sofern nichts vertraglich anderes vereinbart wurde, gelten folgende Leistungen als nicht vom Vertrag umfasste Leistungen: Bereitstellung und Beschaffung allfälliger, für die Leistungserbringung notwendigen Daten; Konvertierungen und Wiederherstellung von Daten sowie Schnittstellenanpassungen; Beseitigung von durch den Vertragspartner oder diesem zurechenbaren Dritten verursachten Fehlern; Leistungen, die durch Änderung von Betriebssystemen, Hardwarekomponenten oder nicht vertragsgegenständlicher Software- und Schnittstellenanpassungen bedingt sind sowie Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen von Ameisenhaufen.
Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, keine Änderungen, welcher Art auch immer, an der gelieferten Software und auch keine Dekompilierung der überlassenen Software vorzunehmen. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner, die vertragsgegenständliche Software nicht zu vervielfältigen, sei es auch nur zur vorübergehende Installation und die Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der von dem Auftraggeber eingesetzten Hardware zu speichern oder die Software auf sonstige Weise zu vervielfältigen. In gleichweise wird der Vertragspartner auch nicht die Programmcodes sowie Benutzermanuals ausdrucken und sie auch in sonstiger Weise nicht an einen Dritten weitergeben.
4. Leistungsabnahme
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für ihn fertiggestellte Leistungen spätestens zwei Wochen nach Leistungserbringung abzunehmen. Die Zweiwochenfrist beginnt mit Zugang der Benachrichtigung per Email über die Fertigstellung zu laufen. Lässt der Vertragspartner diese Frist ungenutzt verstreichen, gilt die Leistung als abgenommen. Leistungen, die sich bereits im Echtbetrieb befinden gelten als abgenommen, sofern nicht ein Widerspruch innerhalb von 3 Werktagen, gerechnet ab Zurverfügungstellung und Benachrichtigung darüber per Email erfolgt. Leistungen im Echtbetrieb sind Leistungen, die unter einer öffentlichen Domain zugänglich sind. Sollte der Vertragspartner die Abnahme einer Teilleistung aus welchem Grund auch immer verweigern, kann Ameisenhaufen die weitere Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen einstellen. Allfällige Mängel, also Abweichungen von vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung sind Ameisenhaufen vom Vertragspartner schlüssig dokumentiert schriftlich zu melden. Nach erfolgter Mängelbehebung ist eine neuerliche Abnahme durchzuführen.
5. Preise
Die von Ameisenhaufen genannten Preise sind Nettopreise in Euro und enthalten somit keine gesetzliche Umsatzsteuer und auch keine Versandkosten. Allfällige Kosten für An- und Abfahrt sowie Tages- und Nächtigungsgelder werden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Erfüllt Ameisenhaufen den Vertrag durch mehrere Teileinheiten bzw. Arbeitsschritte, ist Ameisenhaufen berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Teileinheit Rechnung zulegen. Sollten keine konkreten Preise für Leistungen vereinbart worden sein, kommen die allgemeinen Verrechnungssätze von Ameisenhaufen zur Anwendung und werden dem Vertragspartner nach Stunden verrechnet. Der Vertragspartner nimmt diese Verrechnungssätze, welche auf seinem Angebot und im Anhang am Seiten Ende dieser AGB enthalten sind, ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert sie vollinhaltlich.
Ameisenhaufen ist bei Dauerschuldverhältnisses berechtigt, nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben an den Vertragspartner durch eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten Leistungsentgeltes weiterzugeben, sofern eine solche Preiserhöhung 5 % übersteigt. Diese Erhöhung wird anhand des Verbraucherpreisindex berechnet. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender ähnlicher Index. Als Bezugsgröße für Dauerschuldverhältnisse dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich (inklusive) 2% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat.
Der Vertragspartner wird durch eine entsprechende Kontodeckung dafür Sorge tragen, dass er seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen der Höhe nach und auch der Frist nach, vertragskonform erfüllen kann. Allfällig mit der Zahlungsabwicklung verbundene Spesen trägt der Vertragspartner.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch Ameisenhaufen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt Ameisenhaufen, die laufende Leistungserbringung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten, auch ein allfälliger Gewinnentgang sind vom Vertragspartner zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß, zumindest aber von 15 % p. a. verrechnet. Sämtliche Kosten, die Ameisenhaufen durch Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen entstehen, sind Ameisenhaufen von diesem in voller Höhe zu ersetzen.
Zahlungen sind bei Rechnungserhalt prompt und ohne Abzüge, einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im Vorhinein und laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, fällig, sofern im Vertrag nicht anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegenüber Ameisenhaufen gegenzurechnen und Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, dass diese Forderungen von Ameisenhaufen ausdrücklich anerkannt wurden. § 1052 ABGB wird somit ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte Ameisenhaufen Rechnungen im Kundenbereich des Vertragspartners vereinbarungsgemäß oder nach schriftlicher Bekanntgabe per Email hinterlegen, gelten diese mit der Abrufbarkeit als zugegangen. Eine Forderung gilt als ausdrücklich anerkannt, wenn der Vertragspartner einer Rechnung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich widerspricht. Gelieferte Waren und erbrachte Leistungen stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Ameisenhaufen.
6. Daten
Alle vom Vertragspartner zur Verfügung zustellenden Materialien wie Grafiken, Texte, Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme und sonstigen Angaben zur Vertragserfüllung, müssen in einem für die Bearbeitung durch Ameisenhaufen geeignetem Format und Zustand sein. Ameisenhaufen ist nicht verpflichtet, zur Verfügung gestellte Materialien auf Echt- und Richtigkeit zu prüfen. Sind aufgrund fehlerhaftem Material oder aus anderen Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, Mehrarbeiten durch Ameisenhaufen notwendig um die vereinbarte Leistung zu erbringen, verpflichtet sich der Vertragspartner, Ameisenhaufen diese Kosten nach entsprechender Rechnungslegung zur Gänze zu ersetzen.
Falls nicht vertraglich abweichendes vereinbart wurde, sind vom Vertragspartner folgende Datenformate zu verwenden:
• .png, .tiff, .jpg, für Grafiken
• .eps für Logos und andere skalierbare Grafiken
• .txt, .pdf, .doc für Texte
• .avi, .mpg, .mp4, .mov für Videos
• .mp3, .aiff, .wav für Ton und Musik
Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Abschluss des Projektes und Übernahme des Produktes unverzüglich Zugangsdaten und Passwort zu ändern und diese auch entsprechend gängigen Standards regelmäßig zu ändern. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung befreit Ameisenhaufen von jeglicher Haftung für die von ihm erbrachten Leistungen und Produkte.
7. Einhaltung von Terminen
Ameisenhaufen ist bestrebt, die vereinbarten Leistungstermine möglichst genau einzuhalten. Dies ist aber nur möglich, wenn der Vertragspartner seinerseits alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig und zeitgerecht übermittelt und seine sonstige Mitwirkungsverpflichtung im vollen Ausmaß erfüllt. Lieferverzögerungen und aus diesen allfällig resultierende Kostenerhöhungen, welche durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder übermittelte Unterlagen entstehen, sind von Ameisenhaufen nicht zu vertreten und führen zu keinem Verzug von Ameisenhaufen. Dadurch entstandene Mehrkosten gehen zur Gänze zu Lasten des Vertragspartners. Leistungsverzögerungen, welche durch höhere Gewalt und von Ereignissen ausgelöst werden, die Ameisenhaufen die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie insbesondere aber nicht ausschließlich Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und technischer Einrichtungen anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von Kommunikationsdienstleistungsfirmen u.s.w. – auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Ameisenhaufen oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern auftreten, hat Ameisenhaufen nicht zu vertreten und berechtigen Ameisenhaufen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dies gilt auch für den Fall von verbindlich vereinbarten Leistungsterminen. Im Fall von Leistungsstörungen nach einem Ausfall von Diensten, die außerhalb des Sphäre von Ameisenhaufen liegenden, erfolgt keine Rückvergütung von bereits geleisteten Entgelten. Sollten teilbare Leistungen vereinbart sein, ist Ameisenhaufen in einem solchen Fall berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
8. Vertragsdauer
Sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde, sind Verträge über Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ist im Vertrag eine Vertragsdauer von zumindest 12 Monaten vereinbart, so verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, wenn es nicht schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grunde auch immer, ist Ameisenhaufen zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist und kann nach freiem Ermessen gespeicherte oder abrufbereit gehaltene Daten des Vertragspartners unwiederbringlich löschen. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Vertragspartners bei Beendigung des Vertragsverhältnisses für ein Abspeichern dieser Daten zu sorgen. Aus der Löschung kann der Vertragspartner daher keinerlei Ansprüche gegenüber Ameisenhaufen ableiten.
So vertraglich nichts Anderes vereinbart ist, ist Ameisenhaufen nicht verpflichtet, dem Vertragspartner die zur Verwendung der Daten notwendige Software auszuhändigen, sodass selbst bei zeitgerechtem Abspeichern der Daten nicht gewährleistet ist, dass der Vertragspartner die Daten weiterbearbeiten oder in vollem Funktionsumfang verwenden kann.
9. Außerordentliche Vertragsauflösung
Zur sofortigen Vertragsauflösung und somit zur sofortigen Leistungsunterbrechung oder -abschaltung ist Ameisenhaufen berechtigt, wenn durch den Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person veranlasste Gründe vorliegen, die Ameisenhaufen das Fortführen des Vertrages unzumutbar machen würde. Beispielhaft, aber nicht abschließenden sind folgende Fälle genannt:
• der Vertragspartner verstößt gegen diese AGB oder eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages;
• der Vertragspartner hat bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht;
• der Vertragspartner weist im Verhältnis zu anderen Kunden von Ameisenhaufen einen überproportionalen Datentransfer auf oder nimmt die Leistungen übermäßig in Anspruch;
• der Vertragspartner ist mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, auch nur teilweise im Verzug;
• über den Vertragspartner wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder bewilligt oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
• die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, wird unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert;
• der Vertragspartner im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. pauschal verrechneten Netzzugängen überproportionalen Datentransfer aufweist.
Es liegt im freien Ermessen von Ameisenhaufen, bei einem der oben angeführten Fällen, zu entscheiden, ob es den Vertrag zur Gänze auflöst oder nur eine vorläufige Unterbrechung oder Abschaltung seiner Leistungen vornimmt.
Im Falle einer bloßen Leistungsunterbrechung kann nachdem der Grund für die Leistungsunterbrechung weggefallen ist und der Vertragspartner die Kosten für die Wiederaufnahme seines Dienstes ersetzt hat, die Wiederaufnahme des Dienstes nach Maßgabe von Ameisenhaufen erfolgen. Sollte die Sperre durch den Vertragspartner zu verantworten sein, entbindet ihn dies nicht von der Zahlung der Entgelte.
10. Urheberrecht
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Leistungen von Ameisenhaufen nur für den jeweils vereinbarten Vertragszweck zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte an den Leistungen von Ameisenhaufen (Software, Dokumentationen etc.) stehen ausschließlich Ameisenhaufen bzw. dessen Lizenzgebern zu. Ameisenhaufen räumt dem Vertragspartner ausschließlich das Recht ein, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts und ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag vereinbarte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Durch den Vertrag mit Ameisenhaufen erwirbt der Vertragspartner lediglich eine Werknutzungsbewilligung. Jede Verbreitung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Auch durch eine allfällige Mitwirkung des Vertragspartners bei der Herstellung der Leistung werden keine Rechte über die im Vertrag festgelegte Nutzung hinaus erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von Ameisenhaufen geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Bei Verstößen gegen diese Besamungen nach diesem Punkt ist Ameisenhaufen berechtigt, die Dienstleistung oder das Produkt unverzüglich und ohne Vorankündigung offline zu stellen.
Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von Ameisenhaufen, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: Zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte. Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der im Vertrag vereinbarten Leistungen dar.
11. Kennzeichnung – Referenz
Ameisenhaufen ist zur Ersichtlichmachung eines Urheberrechtsvermerks und seines Logos einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jeder von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem Grafikpartner von Ameisenhaufen erstellen Leistung.
Ameisenhaufen ist schließlich berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Referenz in Ameisenhaufen Drucksorten und anderen Ameisenhaufen Materialen und/oder auf der Ameisenhaufen Website zu verwenden und/oder öffentlich vorzuführen und von der Website des Vertragspartners zu Werbezwecken einen Link auf die Site von Ameisenhaufen zu legen. Der Vertragspartner bevollmächtigt Ameisenhaufen zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zwecke. Die Vereinbarung gilt über die Vertragslaufzeit örtlich und zeitlich uneingeschränkt hinaus.
Alle Rechte an von Ameisenhaufen eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Programmen, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei Ameisenhaufen, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
Der Vertragspartner haftet für die urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der Ameisenhaufen zur Verfügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, Ameisenhaufen von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten zur Gänze frei und schad- und klaglos zu halten.
12. Domain und Webhosting
So die gewünschte Domain verfügbar ist, übernimmt Ameisenhaufen nach gesonderter Vereinbarung auch die Vermittlung und Reservierung dieser Domain im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Domains mit der Endung .at , .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet. Sonstige Adressen bei der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Für die Laufzeit des Vertrages übernimmt Ameisenhaufen hinsichtlich der verwalteten Domains die Funktion der Rechnungsstelle für den Vertragspartner, sofern nicht anders vereinbart wurde. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain wird jedoch direkt zwischen dem Vertragspartner und der Registrierungsstelle abgeschlossen. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die Ameisenhaufen dem Vertragspartner verrechnet, enthalten, sofern nicht anders vereinbart wurde.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Vertragspartners mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Ameisenhaufen aufgelöst wird, sondern der Vertragspartner diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle entsprechenden den Bestimmungen des Vertrages und deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen muss. Der Vertragspartner wird sich selbständig über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle informieren. Ameisenhaufen übernimmt keinerlei Haftung für einen bestimmten Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Registrierungsstelle.
Der Vertragspartner bestätigt, dass er selber die Zulässigkeit der von ihm vereinbarten Domain insbesondere aber nicht ausschließlich in markenrechtlicher Hinsicht geprüft hat, die einschlägigen und zur Anwendung gelangenden Rechtsvorschriften einhält und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichen- oder sonstigen Rechten verletzen, wofür er Ameisenhaufen auch zur Gänze schad- und klaglos halten.
13. Besondere Verpflichtungen des Vertragspartners
Der Vertragspartner wird insbesondere auf die Bestimmungen des Pornografiegesetzes, das Verbotsgesetzes und die einschlägigen strafgesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese sowie alle weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Ameisenhaufen die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten und einzuhaltender Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Ameisenhaufen zur Gänze schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Vertragspartner in Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Sollte Ameisenhaufen von einem Dritten in Anspruch genommen werden, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Vertragspartner den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, der DSGVO und sonstige datenschutzrechtlicher Bestimmungen und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen und datenschutzrechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften unterworfene Nutzungen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass sie zur Beeinträchtigung Dritter führen, oder für Ameisenhaufen oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spaming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung der Leistung zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner, wenn der Vertragspartner einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts (PPP- sowie PPTP- Verbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, Ameisenhaufen unverzüglich und vollständig zu informieren, falls der Vertragspartner aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Ameisenhaufen keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich Ameisenhaufen anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird Ameisenhaufen Spamming durch einen Vertragspartner anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Vertragspartner verpflichtet sein, den Datentransfer zu diesem Vertragspartner anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden. Auch in diesen Fällen sind Ersatzansprüche der betroffenen Vertragspartner von Ameisenhaufen gegenüber Ameisenhaufen ausgeschlossen.
14. Fremdsoftware
Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist, übernimmt Ameisenhaufen keine wie immer geartete Gewähr. Für vom Vertragspartner abgerufene Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und die nicht von Ameisenhaufen erstellt wurde, übernimmt Ameisenhaufen keinerlei Gewähr. Der Vertragspartner hat die für solche Software vom Autor angegebene Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte zu unterlassen. Der Vertragspartner hält Ameisenhaufen vor Ansprüchen aus Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos. Ameisenhaufen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden; dass sie mit anderen Programmen und Anwendungen des Vertragspartners zusammenarbeitet und, weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung von Ameisenhaufen ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Werden von Ameisenhaufen gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Vertragspartner nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Das selbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrages über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs. 2 ABGB vorliegen.
15. Gewährleistung
Ein Mangel liegt vor, wenn die von Ameisenhaufen erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung Abweichendes aufweist und dieses von Ameisenhaufen reproduzierbar ist. Zwecks genauer Untersuchung von behaupteten Mängeln ist der Vertragspartner verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit Ameisenhaufen kostenlos zur Verfügung zu stellen und Ameisenhaufen zu unterstützen. Mängel, die von Ameisenhaufen zu vertreten sind, sind von ihm in angemessener Frist durch ein Software-Update oder durch angemessene Ausweichlösungen zu beheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Abnahme. Mängelrügen haben unverzüglich, längstens jedoch binnen 3 Werktagen zu erfolgen und sind nur rechtzeitig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und per Email an die von Ameisenhaufen auf seiner Homepage im Impressum angeführten Emailadresse erfolgen und von Ameisenhaufen auch bestätigt worden sind. Behebbare Mängel werden nach dem Ermessen von Ameisenhaufen entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Auf jeden Fall hat Verbesserung Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber Ameisenhaufen alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen, also wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt oder die Rücksendung fehlerhaft oder unvollständig ist, werden die hierdurch verursachten Kosten entsprechend den Verrechnungssätzen von Ameisenhaufen in Rechnung gestellt. Ferner übernimmt Ameisenhaufen keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu den Servern, Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht im Einflussbereich von Ameisenhaufen liegen, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden, Viren, Würmer etc. zurückzuführen sind. Für Leistungen, die durch den Auftraggeber oder Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Ameisenhaufen. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Leistungen ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf diese Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf. Tritt der Vertragspartner von Ameisenhaufen als Agentur auf und Ameisenhaufen in diesem Fall indirekt als Erbringer einer Leistung für einen Kunden des Vertragspartners, somit für eine dritte Person, mit der Ameisenhaufen kein Vertragsverhältnis hat, tritt Ameisenhaufen in kein wie auch immer geartetes Verhältnis mit dieser dritten Person, so nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist.
16. Haftungsausschluss
Ameisenhaufen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine nicht erteilte, aber erforderliche fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Zustimmung oder Genehmigungen Dritter entstehen. Ameisenhaufen haftet in keinem Fall für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über Ameisenhaufen erreichbar sind. Insbesondere ist Ameisenhaufen nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen die anzuwendenden Rechtsvorschriften oder sonstige Bestimmungen zu überprüfen. Sollten Dritte Ameisenhaufen wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, Ameisenhaufen schad- und klaglos zu halten und Ameisenhaufen die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Ameisenhaufen betreibt die Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Ameisenhaufen übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt bzw. bereitgestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, haftet der Auftraggeber. Ameisenhaufen haftet nur für krass grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden. Weiters übernimmt Ameisenhaufen keine Haftung für Schäden, die durch Änderungen an der Software von Ameisenhaufen, welche der Vertragspartner ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Ameisenhaufen vorgenommen hat, entstehen.
17. Loyalität
Ameisenhaufen und der Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere werden sie jede direkte oder indirekte Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Laufzeit des Vertrages und auch 18 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des betroffenen Mitarbeiters nach sich.
18. Datenschutz, Geheimhaltung
Ameisenhaufen speichert personenbezogene Stammdaten des Vertragspartners und verarbeitet diese automationsunterstützt. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden diese Daten gelöscht, sofern gesetzliche Bestimmungen nicht eine weitere Speicherung verlangen. Der Vertragspartner gestattet Ameisenhaufen die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. Ameisenhaufen wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik führen. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird Ameisenhaufen nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern. Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Ameisenhaufen nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Vertragspartner bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Vertragspartner solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann Ameisenhaufen keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Vertragspartner hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Ameisenhaufen gemäß § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzunehmen. Ebenso nimmt der Vertragspartner zur Kenntnis, dass Ameisenhaufen gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet sein kann. Handlungen von Ameisenhaufen aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Vertragspartners auslösen.
19. Datensicherheit/ Datenverarbeitung
Ameisenhaufen nimmt die Datensicherheit seiner Vertragspartner sowie die allgemeine Datensicherheit und Datenverarbeitung sehr ernst. Details hierzu finden Sie in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung https://www.ameisenhaufen.at/datenschutz/
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden von Ameisenhaufen die folgende von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten verarbeitet: Stammdaten inkl. Kontaktinformationen (etwa Adresse, Tel, Mail, Fax, UID- Nr), Bankverbindungsdaten.
Weiters werden die folgenden Daten, die uns aufgrund der mit den Vertragspartner abgeschlossenen Vertragsverhältnisses bekanntgegeben werden, verarbeitet: Daten über Buchhaltung und Controlling, Bestell- und Vertragsdaten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Gegenstand der Lieferung oder Leistung, Daten über Lieferungs- und Leistungsbedingungen, Kaufhistorie, Kaufverhalten, Produkt- und Nachfrageinteressen, Umfragedaten, Organisationdaten (etwa Termine), Gegenstand und Referenz, Unterlagen zu den Geschäftsfällen, Daten über die Kundenzufriedenheit, Produkt- / Dienstleistungsdaten, Kommunikationsdaten, Bonitätsinformationen, allgemeine Anfragen.
Allgemeine Datenverarbeitung im Rahmen des Vertragsverhältnisses:
Die Verarbeitung der Daten des Vertragspartners erfolgt zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses bzw. beruht auf einer gesetzlichen Grundlage im Rahmen einer Geschäftsbeziehung und zur Abwicklung von dieser. Die Verarbeitung erfolgt zur formalen Behandlung der gemäß den mit den Vertragspartners abgeschlossenen Verträge zu erbringenden Leistungen, für die Prüfung und Evaluierung, auch der Kundenzufriedenheit und zur Beurteilung der Qualität der Leistungen sowie für die Abwicklung des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen.
Die Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten beruht auf einer gesetzlichen Grundlage bzw. zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus erfolgt die Übermittlung an folgende Kategorien von Übermittlungsempfänger: Banken, Gerichte, Sozialversicherungsträger, Inkassodienstleister, Mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Provider (IT-Dienstleister), Wirtschaftstreuhänder.
Datenverarbeitung für Zwecke der Ausübung von Verwaltungstätigkeiten:
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses von Ameisenhaufen an der Optimierung der kundenspezifischen Kommunikation mit dem Vertragspartner. Ameisenhaufen betreibt daher ein Customer Relationship Management System und verarbeitet somit Daten des Vertragspartners, um die Kundenbeziehungen zum Vertragspartner zu dokumentieren und zu verbessern (Dokumentation des Inhalts der Kommunikation zwischen unseren Mitarbeitern und Ihnen).
Die Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten beruht auf einem berechtigten Interesse. Darüber hinaus erfolgt die Übermittlung an folgende Kategorien von Übermittlungsempfänger: Rechtsvertreter, somit also Wirtschaftstreuhänder, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung:
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie aufgrund eines berechtigten Interesses für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus dem Interesse des Verantwortlichen, dem Vertragspartner Nachrichten zu senden, um das eigene Leistungsangebot zu bewerben.
Die Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie aufgrund eines berechtigten Interesses.
Wir speichern die Daten für die Dauer der (Geschäfts-)beziehung bzw. ein Jahr darüber hinaus.
Weitere Informationen:
Ameisenhaufen hat alle technischen möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Ameisenhaufen gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet Ameisenhaufen dem Vertragspartner gegenüber nur bei vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verhalten.
Werden Leistungen von Ameisenhaufen durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten eines Vertragspartners (Userdaten, Passwörter, etc.) in Anspruch genommen, so haftet der Vertragspartner Ameisenhaufen für etwaige angefallenen Kosten und Entgelte, Folgeschäden und Gewinnentgang.
Ameisenhaufen ist verpflichtet, Datenträger, Originalbelege, Auswertungen und sonstige Unterlagen bis zur nächsten Verarbeitung, längstens aber vier Wochen, aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages längstens 60 Tage.
Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten gemäß Art 15 DSGVO, auf Berichtigung unzutreffender Daten gemäß Art 16 DSGVO, auf Löschung von Daten gemäß Art 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten gemäß Art 18 DSGVO, auf Widerspruch gegen die unzumutbare Datenverarbeitung gemäß Art 21 DS- GVO sowie auf Datenübertragbarkeit gemäß Art 20 DSGVO.
Sofern die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung erfolgt, hat die betroffene Person die Möglichkeit, diese jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Der Betroffene hat das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dies ist in Österreich die Datenschutzbehörde:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Ameisenhaufen gibt im Rahmen der Erhebung der Daten bekannt, sollte die Bereitstellung der personenbezogenen Daten für die betroffene Person gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich sein. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht. Sollten personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck verarbeitet werden als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, wird die Informationen über diesen anderen Zweck der betroffenen Person bekanntgegeben.
20. Gerichtsstand – Rechtswahl
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Ameisenhaufen und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird ausschließlich das für den Sitz von Ameisenhaufen sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Ameisenhaufen berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Ameisenhaufen und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB sowie des Vertrages und sämtlicher Vereinbarungen mit dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. Ameisenhaufen schließt keine mündlichen Vereinbarungen ab. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Schweigen oder sonstigen Handlungen von Ameisenhaufen haben keinen wie auch immer gearteten Erklärungsinhalt und können auch nicht als konkludente Willensäußerung gewertet werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, berührt diese die Geltung der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Ameisenhaufen und der Vertragspartner werden in diesem Fall die ungütige respektive die ungültig gewordene Bestimmung durch eine dieser wirtschaftlich und faktisch möglichst nahe kommende gültige Bestimmung ersetzen.
Nachrichten an den Vertragspartner gelten als zugestellt, sofern sie an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Vertragspartners abgeschickt oder im Onlinebereich des Vertragspartners zugänglich gemacht wurde. Die Beweislast für die Zustellung trifft den Vertragspartner. Änderungen der AGB von Ameisenhaufen gelten als vom Vertragspartner akzeptiert, wenn diese dem Vertragspartner schriftlich per Email zugestellt wurden und der Vertragspartner nicht binnen 15 Werktagen dagegen schriftlich per Email Widerspruch erhebt.
Datum: 13.11.2019
Verrechnungssätze
EUR 130,- für Senior Developer, App Entwicklung, Backend Entwicklung, IT Analyst (Requirements Engineering), Magento Development
EUR 98,- für Junior Developer, WordPress Entwicklung, Frontend Entwicklung, UI / UX
EUR 90,- für klassisches Grafik Design
Die angegebenen Preise sind netto Preise zzgl. 20% Ust. und verstehen sich pro Stunde.